Basis (Rürup) Rente

Seit dem 01.01.2005 besteht für Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland die Möglichkeit, für ihre Altersvorsorge eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen und so im Alter eine lebenslange Rente zu genießen. Auch der Partner kann dabei abgesichert werden. Diese Basisrente ist jedoch aufgrund ihrer steuerlichen Förderung besonders für Selbstständige mit einer hohen Steuerlast geeignet, eine Versorgungslücke zu schließen. Zudem ist sie für Selbstständige der einzige unmittelbare Weg, den Staat an der eigenen Altersvorsorge zu beteiligen.

Je nach persönlicher Risikofreude und Renditeerwartung stehen zwei Formen zur Verfügung: Die klassische Basisrente garantiert einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit und gilt somit als sehr sicher, hinzu kommt eine Überschussbeteiligung.

Hohe Renditechancen bietet die fondsgebundene Basisrente, mit ihr kann an der Wertentwicklung der Aktienmärkte partizipiert werden. Über eine längere Laufzeit wird das dabei eingegangene Risiko überschaubar.

Die Beiträge können flexibel monatlich wie auch einmalig am Jahresende entrichtet werden, Zuzahlungen sind möglich. Waren im Jahr 2005 60% der Aufwendungen als Sonderausgabenabzug steuerfrei, steigt dieser absetzbare Betrag jährlich um 2% und wird im Jahr 2025 bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende (40.000 Euro für Ehepaare) komplett steuerfrei sein. Im Gegensatz zu anderen privaten Vermögen weist die Basisrente den Vorteil auf, dass sie in der Ansparphase Hartz IV-sicher ist, d.h. das angesparte Kapital muss nach längerer Arbeitslosigkeit oder Insolvenz nicht aufgebraucht werden und bleibt für die zukünftige Rente erhalten.

Die Rentenzahlungen beginnen mit Erreichen des 67. Lebensjahres, ein Bezug mit 60 Jahren ist unter einer Verringerung der Leistungen auch möglich. Aufgrund der staatlichen Förderung sind diese Rentenzahlungen zu versteuern, in der Höhe abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.

Vorteile der Basisrente
  • hohe Steuervorteile durch staatliche Förderungen
  • Schutz bei Hartz IV und Insolvenz
  • Keine Pfändung während des Kapitalaufbaus möglich
  • Einfach erweiterbar: Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, etc.
  • Möglichkeit auf Beitragsfreistellung
  • schon ab 25 Euro im Monat

 

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