Auch wenn der beste Freund des Menschen noch so harmlos ist: Hunde sind Tiere, die aus einer Instinkthandlung heraus erheblichen Schaden anrichten können. Die zerrissene Hose des Nachbars ist ein häufiges Beispiel. Aber auch, wenn der Vierbeiner z. B. ausbüchst und einen Verkehrsunfall verursacht, haften Sie als Halter per Gesetz in unbegrenzter Höhe für den am Eigentum Dritter entstandenen Schaden.

- Schutz vor hohen Schadenersatzforderungen
- zwischen 1 Mio. und 10 Mio Euro Deckung wählbar
- Online-Antrag möglich